Fakultät für Bildungswissenschaften

4.1 Ordnung der Fakultät für Erziehungswissenschaften für weiterbildende Studiengänge

Die Liste der postgradualen Studien für die Fakultät für Erziehungswissenschaften der Universität Kairo – Zweigstelle Fayoum wurde durch den Ministerialbeschluss Nr. 2200 von 2003 herausgegeben, und die Fakultät für Erziehungswissenschaften der Beni Suef-Universität arbeitet mit dieser Liste

Das College hat viele Bildungsdiplome eingeführt, wie zum Beispiel:

Das allgemeine Diplom ist ein allgemeines System für nicht beschäftigte Studenten.

Das allgemeine Diplom ist das zweijährige System für Studenten, die arbeiten.

Diverse Berufsabschlüsse (Sonderpädagogik - Lehrplanentwicklung - Bildungsverwaltung)

Spezialdiplom in Pädagogik und Psychologie.

Es kümmerte sich auch um die Einschreibung seiner Kinder in die verschiedenen wissenschaftlichen Studiengänge in den verschiedenen Abteilungen (Lehrpläne und Lehrmethoden - Pädagogische Grundsätze - Psychologie und psychische Gesundheit), wie zum Beispiel:

Anmeldung zum Masterstudium.

Anmeldung zur Promotion.

4.1.1 Allgemeines Diplom in Pädagogik

Artikel (30):

Der Student muss im General Diploma in Education eingeschrieben sein

\ Bachelor-Abschluss der Fakultät für Erziehungswissenschaften einer ägyptischen Universität oder ein gleichwertiger Abschluss eines anderen von der Universität anerkannten Instituts.

Bestehen der mündlichen oder schriftlichen Persönlichkeitstests des Colleges zum Nachweis seiner Eignung für den Lehrberuf.

Artikel (31):

Die Studienzeit zur Erlangung des allgemeinen Diploms ist für Vollzeitstudierende ein Studienjahr

Das eigentliche Studium dauert weniger als 30 Wochen pro Jahr in den Monaten Juni und September eines jeden Jahres, und der Universitätsrat kann auf Vorschlag des Hochschulrates dieses Datum ändern.

Die Prüfungen bestehen aus schriftlichen und mündlichen Prüfungen und einjähriger Arbeit nach dem vom Hochschulrat auf Vorschlag des Fachbereichs beschlossenen System.

Der Hochschulrat kann auf Antrag des betreffenden Fachbereichs beschließen, den Studierenden in allen oder einigen Studiengängen des Fachbereichs von der Prüfung auszuschließen, wenn seine Anwesenheit in Vorlesungen, theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten weniger als 75 % der Präsenz beträgt
tatsächliche Summe. .

Artikel (36):

Die Prüfung zum General Diploma in Education wird am Ende des Studienjahres in den Studiengängen abgelegt, die der Student studiert hat. Die Dauer der schriftlichen Prüfung in jedem Kurs beträgt 3 Stunden, mit Ausnahme des Kurses, der in einer theoretischen Stunde unterrichtet wird, in diesem Fall beträgt die Dauer der Prüfung zwei Stunden.

Artikel (37):

20 % des Abschlussgrades jedes Kurses werden für die Arbeit des Jahres zugewiesen, und für Fächer mit Laborprüfungen werden weitere 20 % für sie zugewiesen.

Artikel (38):

Studierende des zweijährigen Systems werden in den von ihnen belegten Studiengängen jedes Jahr gesondert geprüft und die Studiengänge gelten am Ende des Studienjahres als Studium und Prüfung als abgeschlossen.

Der Student wird vom ersten in das zweite Jahr versetzt, wenn er in allen Fächern erfolgreich ist, oder er wird mit Verzögerung versetzt, wenn er in höchstens zwei Fächern nicht bestanden hat, und er bleibt zur Wiederholung, wenn er in mehr als zwei Fächern nicht bestanden hat.

Die Noten der Studierenden im General Diploma werden für das zweijährige System berechnet, wobei alle im ersten und zweiten Jahr erzielten Noten zusammengerechnet werden.

Artikel (39):

Die Noten der Bestehens- und Nichtbestehensnoten für BA und B.Sc. Studenten, sowie die Prozentsätze, die denselben Noten entsprechen, werden auf Studenten des allgemeinen Lehrdiploms angewendet.

Artikel (40):

Fällt der Student im Studiengang durch, darf er nicht zur Prüfung antreten, und der Hochschulrat kann ihn als neuen Studenten wieder einschreiben, so dass er das Studien- und Prüfungsjahr wiederholt und nicht darf mehr als einmal neu anmelden.

Besteht der Student im Studentischen Lehrgang und fällt er in Prüfungen oder einigen oder allen anderen Lehrveranstaltungen durch oder fehlt er, so kann er sich bei Nichtbestehen oder Fehlen zur Prüfung im zweiten Durchgang anmelden. Bei wiederholtem Nichtbestehen oder Versäumnis kann er sich für die Prüfung aus dem Ausland im Folgejahr des nicht bestandenen Prüfungsjahrs bewerben. In jedem Fall ist es nicht zulässig, eine Prüfungsleistung mehr als zweimal zu versäumen, auch wenn das Versäumnis vertretbar ist.

Die Prüfung der zweiten Runde findet jeweils im ersten und zweiten Jahr im Monat September eines jeden Jahres statt, und der College Council kann andere Termine festlegen, wenn die Umstände dies erfordern

Artikel (41):

Hat der Studierende die vorgeschriebenen Prüfungszeiten ausgeschöpft, so kann ihn der Hochschulrat als Studien- und Prüfungswiederholer als Studien- und Prüfungsneuling zurücknehmen, sofern seine Immatrikulation nicht mehr als einmal zurückgenommen wird.

4.1.2 Berufsdiplom in Pädagogik

Artikel (42):

Damit ein Student ein Berufsdiplom für Pädagogen erhalten kann, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Ein allgemeines Diplom in Pädagogik oder einen Bachelor-Abschluss in Kunst und Bildung oder einen Bachelor-Abschluss in Wissenschaft und Bildung von einer Universität in der Arabischen Republik Ägypten oder einen gleichwertigen Abschluss eines anderen von der Universität anerkannten wissenschaftlichen Instituts.

Die Bewerbung um die Zulassung zum College im August eines jeden Jahres und die Einschreibung danach ist nur mit einer Lizenz des College Council im Rahmen der vom Universitätsrat beschlossenen Regeln zulässig.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

Akademische Qualifikation erworben.

Geburtsurkunde oder ein amtlicher Auszug davon.

Aussage über die Rekrutierungsposition für Männer.

4 Fotos des Schülers.

Ein vom Studenten auszufüllender Antrag für ein Aufbaustudium zur Bestimmung des Diploms, für das er / sie sich einschreiben möchte.

Für internationale Studierende gelten die Gesetze und Vorschriften zur Zulassung und Registrierung ausländischer Studierender an ägyptischen Universitäten.

In allen Fällen wird der Student erst dann an der Hochschule eingeschrieben, wenn er seine Unterlagen fertig gestellt und die vorgeschriebenen Gebühren bezahlt hat.

Der Student sollte die College-Zulassungstests bestehen.

Artikel (43):

Die Studienzeit zur Erlangung des Berufsdiploms beträgt ein Studienjahr, die tatsächliche Studienzeit darf 30 Wochen pro Jahr nicht unterschreiten.

Artikel (44):

Ein Berufsdiplom in Pädagogik wird in einem der folgenden Studiengänge verliehen:

1- Schulverwaltung 2- Sonderpädagogik

3- Psychologische Beratung. 4- Erwachsenenbildung

5- Bildungsplanung und Bildungsökonomie 6- Krippe und Kindergarten

7- Bildungstechnologie 8- Psychologische und pädagogische Messung

9- Unterrichten eines akademischen Fachs. 10- Schulpsychologie

11- Planung und Lehrplanentwicklung
Artikel (45):

Basierend auf der Stellungnahme des Hochschulrates und des Ausschusses für Graduiertenstudien bestimmt der Universitätsrat alle Änderungen in den Kursen eines dieser Diplome und in der Anzahl der theoretischen, praktischen und Feldstudienstunden sowie der Prüfungssysteme für alle darin enthaltenen Kurse .

Artikel (46):

Der Hochschulrat kann auf Antrag des zuständigen Fachbereichsrats den Studierenden in allen oder einigen Studiengängen des Fachbereichs von der Prüfung ausschließen, wenn seine Anwesenheit in Vorlesungen, Theorie- und Praxisunterricht weniger als 75 % der tatsächlichen Gesamtzahl beträgt. In diesem Fall gelten die Lehrveranstaltungen, in denen er an der Prüfung verhindert war, als nicht bestanden.

Artikel (47):

Am Ende des Studienjahres findet die Fachdiplomprüfung statt. Die Prüfung besteht aus schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfungen in den Studiengängen, die der Student gemäß den für jedes Hauptfach angegebenen Plänen studiert hat. Eine zweite Prüfungsrunde wird abgehalten, wenn der Student im September eines jeden Jahres nicht bestanden hat oder daran gefehlt hat. Der Hochschulrat kann andere Termine festlegen. Wenn es die Umstände erfordern.

Artikel (48):

Fehlt der Studierende der Berufsdiplomprüfung oder fällt er in einigen oder allen Lehrveranstaltungen durch, so kann er sich bei Nichtbestehen oder Fehlen zur Prüfung im zweiten Durchgang anmelden.

Artikel (49):

Für Studierende mit Berufsabschluss gelten die Erfolgs- und Misserfolgsschätzungen der Bachelor- und Bachelorstudierenden sowie der entsprechende Prozentsatz.

Artikel (50):

Voraussetzung für die Immatrikulation für einen Masterstudiengang in Pädagogik ist der Erwerb eines speziellen Pädagogikdiploms einer Universität in der Arabischen Republik Ägypten oder ein gleichwertiger Abschluss einer anderen von der Universität anerkannten wissenschaftlichen Einrichtung. In jedem Fall darf seine Gesamtnote im ersten Hochschulabschluss und im Fachdiplom nicht schlechter sein. Der Hochschulrat bestimmt die Systeme und Termine der Immatrikulation und Einschreibung.

Artikel (51):

Nach der Immatrikulation in ein Masterstudium belegt der/die Studierende zwei Studiengänge, einen in Bildungsstatistik und einen in der Vertiefungsrichtung, die vom Hochschulrat auf Vorschlag des zuständigen Fachbereichsrats festgelegt werden. In jedem von ihnen legt der Student nach Ablauf von mindestens einem Jahr ab dem Datum der Immatrikulation eine dreistündige Prüfung ab. Der Hochschulrat legt jedes Jahr zwei Prüfungstermine fest. Erst nach erfolgreicher Absolvierung dieser beiden
Lehrveranstaltungen darf er zur Diskussion der Dissertation vordringen.

Artikel (52):

Der Student wird beauftragt, unter der Aufsicht eines Professors oder Assistant Professors des Colleges Forschungsarbeiten zu einem vom Universitätsrat genehmigten Thema durchzuführen. Zulässig ist die Teilnahme einer der Lehrkräfte an der Betreuung, es können auch eine oder mehrere Betreuerinnen und Betreuer hinzugezogen werden, die nicht dem Lehrkörper angehören und die der Hochschulrat dafür geeignet hält. Nach Ablauf von mindestens einem Jahr ab dem Datum der Eintragung des Fachs in den Hochschulrat reicht der Student ein Schreiben mit den Forschungsergebnissen ein, das von der Bewertungskommission akzeptiert wird. Die Dissertation wird von diesem Gremium besprochen bzw. geprüft.

Artikel (53):

Bevor die Dissertation zur Diskussion angenommen wird, muss der Student während des Forschungszeitraums mindestens ein Jahr in der Arabischen Republik Ägypten wohnen, Forschungsräume besuchen und Forschungsräume in der Abteilung besuchen, in der er für einen Zeitraum von eingeschrieben ist mindestens sechs Monate ab dem Datum der Genehmigung des Hochschulrates über die Registrierung.

Artikel (54):

Das Bewertungskomitee für die Dissertation wird aus drei Professoren und Assistenzprofessoren an Universitäten oder auf deren Niveau, die Spezialisten auf dem Gebiet der Forschung sind, ernannt, darunter der Betreuer der Dissertation, der einen Bericht über die Gültigkeit der Dissertation zur Präsentation vorlegt an das Bewertungskomitee, und es ist erforderlich, dass mindestens einer von ihnen von außerhalb des Colleges kommt. Die öffentliche Diskussion der Abschlussarbeit liefert einen Bericht über ihre Gültigkeit, und der Bericht wird dem Hochschulrat vorgelegt, um die Verleihung des Abschlusses zu empfehlen, und der Rat kann den Studenten, dessen Berechtigung zur Erlangung des Abschlusses nicht festgestellt wurde, ermächtigen, die Abschlussarbeit danach erneut einzureichen seine Mängel zu beseitigen oder eine andere Abschlussarbeit einzureichen, die vom vorherigen Bewertungsausschuss besprochen wird, und der Bericht wird zusammen mit der Abschlussarbeit vorgelegt, nachdem die vom Ausschuss genehmigten Änderungen dem Hochschulrat vorgelegt wurden, um die Verleihung des Abschlusses zu empfehlen.

Artikel (55):

In dem Zeugnis, das dem Studierenden ausgestellt wird, werden seine Spezialisierung, das Thema der eingereichten Abschlussarbeit und die ihm zustehende Note (ausreichend, gut, sehr gut, ausgezeichnet) genannt.

4.1.5 Doktor der Philosophie in Pädagogik

Artikel (56):

Voraussetzung für die Immatrikulation zum Doctor of Philosophy in Education ist ein Master-Abschluss in Pädagogik derselben Fachrichtung einer Universität in der Arabischen Republik Ägypten oder ein gleichwertiger Abschluss eines anderen von der Universität anerkannten Instituts. In jedem Fall darf seine Gesamtnote nicht schlechter sein, und der Hochschulrat legt Systeme und Termine für Fortschritt, Einschreibung und Einschreibung fest.


Artikel (57):

Nach der Immatrikulation zum Doktor der Philosophie studiert der/die Studierende zwei Studiengänge, die vom Hochschulrat auf Vorschlag des zuständigen Fachbereichsrats festgelegt werden. In jedem von ihnen legt der Student mindestens ein Jahr nach dem Datum der Immatrikulation eine Prüfung für einen Zeitraum von drei Stunden ab. Der College Council legt jedes Jahr zwei Prüfungstermine fest, und er darf erst nach Bestehen dieser beiden Kurse zur Diskussion der Abschlussarbeit erscheinen, und es ist ihm nicht gestattet, einen Kurs mehr als einmal zu verfehlen.

Artikel (58):

Der Student forscht zu einem vom Universitätsrat genehmigten Thema unter der Aufsicht eines Professors oder Assistenzprofessors des Colleges. Die Mitwirkung einer Lehrkraft des Kollegiums an der Betreuung sowie die Hinzuziehung einer oder mehrerer Betreuerinnen und Betreuer, die nicht dem Lehrkörper angehört, die der Hochschulrat für geeignet hält, ist nicht zulässig. Nach Ablauf von mindestens einem Jahr ab dem Datum der Eintragung des Fachs in den Hochschulrat reicht der Student ein Schreiben mit den Ergebnissen dieser Forschungen ein, das von der Bewertungskommission akzeptiert wird. Die Dissertation wird von diesem Gremium besprochen und geprüft.

Artikel (59):

Bevor die Dissertation zur Diskussion angenommen wird, muss der Student während des Forschungszeitraums mindestens ein Jahr in der Arabischen Republik Ägypten wohnen, Forschungsräume besuchen und Forschungsräume in der Abteilung besuchen, in der er für einen Zeitraum von eingeschrieben ist mindestens sechs Monate ab dem Datum der Genehmigung des Hochschulrates über die Registrierung.

Artikel (60):

Die Dissertationskommission wird aus drei Mitgliedern berufen, von denen eines der Betreuer der Dissertation ist und die beiden anderen Mitglieder vom College Council auf Vorschlag des zuständigen Fachbereichs aus dem Kreis aktueller oder ehemaliger Professoren an Universitäten oder ihres Niveaus ernannt werden , von denen mindestens einer außeruniversitär ist, und eines der Mitglieder der Bewertungskommission unter den Assistenzprofessoren sein können. Im Falle der Verhinderung der Professoren, die Mitglieder der Bewertungskommission nach öffentlicher Diskussion der Dissertation , reichen einen ausführlichen Bericht über die Gültigkeit der Arbeit ein und empfehlen die Verleihung des Grades - sofern ak