Fakultät für Handel

Liste der Wirtschaftsfakultät für weiterführende Studiengänge

Die Verordnung wurde gemäß dem Ministerialbeschluss Nr. 789 vom 16.3.2005 erlassen, mit dem der Ministerialerlass Nr. 495 vom 24. April 1996 aufgehoben wurde

Abschnitt I – Allgemeiner Rahmen der Verordnung

College-Bereiche, Abschlüsse und angewandte Diplome

Artikel (1): Das Kollegium besteht aus folgenden wissenschaftlichen Sektionen:

1. Buchhaltung.

2. Institut für Betriebswirtschaftslehre

3. Institut für Mathematik und Versicherungen

Artikel (2): Auf Antrag der Handelsfakultät vergibt die Universität Kairo folgende wissenschaftliche Abschlüsse und angewandte Diplome im Bereich des Aufbaustudiums:

Erstens: Master-Abschluss (MSc) in einem der folgenden Spezialisierungsbereiche:

Buchhaltung.

2. Betriebswirtschaftslehre

3. Sport und Versicherung

Zweitens: Der Grad eines Doktors der Philosophie in einer der Fachrichtungen:

Buchhaltung

2. Geschäftsführung

3. Mathematik und Versicherung

Drittens: Angewandtes Graduiertendiplom

Buchhaltung

- Die Konten prüfen

- Staatliche und nationale Rechnungslegung

- Buchhaltungsinformationssysteme

Steuerbuchhaltung

- Kostenrechnung

- Umweltbilanzierung

- Buchhaltungsverwaltung

- Durchführbarkeitsstudien von Projekten

Betriebswirtschaftslehre

- Unternehmensführung

- Marketing

- Betriebsführung und Produktion

- Management und Entwicklung von Humanressourcen

- Investitionen und Finanzmärkte

- Öffentliche Verwaltung

- Krankenhausmanagement

- Banken und Finanzinstitute

- Verwaltung von Hotels und Feriendörfern

- Leitung von Kleinprojekten.

Mathematik und Versicherung: -

Lebensversicherung.

- Allgemeine Versicherung

- Sozialversicherung

- Rückversicherung und Versicherungskomplexe

- Risikomanagement

- Transportversicherung

- Versicherungsmathematik (auf Englisch)

Viertens: Master of Business Administration (MBA) in folgenden Disziplinen:

- Unternehmensführung

- Marketing-Management

- Management von Gesundheitsdiensten und Krankenhäusern

- Finanzen und Investitionen

- HR

Abschnitt II – Verfahrens- und operativer Rahmen:

Erstens: Anmeldebedingungen:

(A) für Master (MSc):

Artikel (3): Ein Student muss sich für einen Master-Studiengang einschreiben

1. Er muss einen Bachelor-Abschluss in Handelswissenschaften in der Fachrichtung mit mindestens guter Note einer der Universitäten der Arabischen Republik Ägypten oder einen modifizierten Abschluss einer anderen anerkannten wissenschaftlichen Einrichtung besitzen.

(B) oder er hat einen Bachelor-Abschluss in Handelswissenschaften in einem nicht spezialisierten Fachbereich einer der arabischen Universitäten Ägyptens oder einen gleichwertigen Abschluss einer anderen anerkannten wissenschaftlichen Einrichtung, sofern er die Prüfungen in den vom System vorgeschriebenen Ergänzungsstudiengängen besteht durch den Hochschulrat auf Vorschlag des zuständigen Fachbereichsrats.

(C) oder er muss eines der höherwertigen Diplome im Zusammenhang mit der Spezialisierungsabteilung mit mindestens einem sehr guten Abschluss haben, vorausgesetzt, dass er einen Bachelor-Abschluss in Handel hat.

2. Besitzt der Bewerber einen Hochschulabschluss in einer nicht kaufmännischen Fachrichtung an einer der Universitäten der Arabischen Republik Ägypten oder einer anderen anerkannten wissenschaftlichen Einrichtung, so muss die Gesamtnote mindestens gut sein und die Prüfung in ergänzenden Lehrveranstaltungen bestanden sein , in Übereinstimmung mit dem vom zuständigen Fakultätsrat vorgeschlagenen und vom Hochschulrat genehmigten System

3. Wenn der Bewerber einen Universitätsabschluss in einer anderen Spezialisierung von einer Universität in der Arabischen Republik Ägypten oder von einem anerkannten wissenschaftlichen Institut besitzt und eines der anwendbaren Graduiertendiplome im Zusammenhang mit der Spezialisierungsabteilung besitzt, muss die allgemeine Note in diesem Diplom sein mindestens sehr gut und bestandene Prüfung in ergänzenden Lehrveranstaltungen nach dem vom zuständigen Fachbereichsrat vorgeschlagenen und vom Hochschulrat genehmigten System.

4 - Während des Studiums Vollzeitstudent sein.

5-gut in der englischen Sprache sein.

6. Auf Vorschlag des zuständigen Fachbereichsrates und Zustimmung des Fachhochschulrates hat der Studierende das Anmeldeformular zur Vorlage beim Fachbereichsrat einzureichen. Als Anmeldedatum gilt das Datum der Genehmigung durch den Hochschulrat.